Die schriftliche Prüfung findet statt:
am Montag, den 22.06.2026, 8.00 Uhr, Raum 222, in der EPS
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der schriftlichen Prüfungsbereiche „Durchführen von Fassaden-, Raum- und Objektgestaltungen", „Durchführen von Instandhaltungs- und Bautenschutzmaßnahmen" oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn dieser Prüfungsbereich mit schlechter als „ausreichend“ bewertet wurde und wenn es für das Bestehen der Gesellenprüfung den Ausschlag geben kann. Sollte eine mündliche Ergänzungsprüfung in Frage kommen, wird der Prüfling gesondert informiert.
Einführungsunterricht für die Auszubildenden im 1. Lehrjahr
ab 8:00 Uhr
Überbetriebliche Unterweisung
Unterrichtszeit: 7.30 - 16.15 Uhr
WICHTIG: Sauberer Maleranzug und Sicherheitsschuhe nach BG-Vorschrift sind zu tragen.
Ordnungsgemäß geführte und unterschriebene Berichtshefte bzw. Zugänge zum digitalen Berichtsheft sind mitzubringen.
