Lehrgangsgebühren ab 01.01.2025
Grundstufe | ||
G-MBF/03 | 2 Wochen | 589,42 € |
Fachstufe | ||
MB1/04 | 1 Woche | 283,67 € |
MB2/04 | 1 Woche | 253,17 € |
MB3/04 | 1 Woche | 235,23 € |
MB4/04 | 1 Woche | 253,48 € |
MB5/04 | 1 Woche | 234,17 € |
MGI1/04 | 1 Woche | 240,22 € |
MGI2/04 | 1 Woche | 254,07 € |
MGI3/04 | 1 Woche | 231,93 € |
MGI4/04 | 1 Woche | 268,47 € |
Für Innungsmitglieder gibt es einen Zuschuss aus dem Innungshaushalt
Regiebetriebe
Regiebetriebe zahlen pro Teilnehmer zu der Gebühr die nicht förderfahigen Sätze der Landes- bzw. Bundesmittel.
Förderungsausfall wegen fehlenden Erfassungsbogens
Falls die Landesförderung nicht gewährt wird, da der Handwerkskammer Angaben des Erfassungsbogens für die Teilnehmer nicht vorliegen, wird dieser Ausfall dem Betrieb zusätzlich berechnet.
Stornogebühr
Für Teilnehmer/innen, die unentschuldigt nicht an einem Kurs teilnehmen, werden dem Betrieb
€ 85,00 pro Woche in Rechnung gestellt.
Prüfungsgebühren ab 01.01.2023
Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung:€ 230,00
Teil 2 der gestreckten Gesellenprüfung:€ 260,00
Mitglieder werden aus dem Innungshaushalt bezuschusst.